MINERGIE® vs Winergie - vom Markenschutz profitieren alle
21.09.2009 14:12 von Antonio Milelli
Die Marke "MINERGIE®" steht für die Zertifizierung von energieeffizienten Gebäuden. Minergie ist eine geschützte Marke - und sie wird verteidigt, notfalls vor Gericht. Das Handelsgericht St. Gallen hat kürzlich einen solchen Fall verhandelt und zu Gunsten von MINERGIE® entschieden. Der Markenschutz dient nicht zuletzt der Qualitätssicherung - und davon profitieren alle.
Erfolgreiche Marken werden oft und gerne kopiert. Das Zeichen "MINERGIE®" hat sich seit seiner Lancierung im Jahr 1998 im Bereich der Zertifizierung von energieeffizienten, Gebäuden mit hohem Wohnkomfort einen bis über die Landesgrenzen hinaus bekannten Namen geschaffen. Tatsächlich gilt MINERGIE® heute als national bekanntestes Zeichen in diesem Bereich.
MINERGIE® vs. Winergie
Ein Energieberatungsunternehmen im Kanton St. Gallen warb mit "WINERGIE" für seine Dienstleistungen im Bereich der Gebäudetechnik. Die Firma verwendete „WINERGIE“ dabei als Teil ihres Namens und betrieb eine „winergie“-Website, wo sie unter anderem auch einen so genannten "Winergie-Check" anbot. Mit im „Winergie“-Boot waren ein Branchenverband sowie ein deutsches Unternehmen, was dem Fall auch eine internationale Dimension verlieh.
Zwischen dem Verein MINERGIE® und dem besagten Energieberatungs-Unternehmen bestand bereits ein Abgrenzungsvertrag aus dem Jahr 2001. In dessen Rahmen hatte sich das Unternehmen verpflichtet, auf den weiteren markenmässigen Gebrauch des Zeichens "Winergie" zu verzichten, kam dieser Verpflichtung jedoch nicht nach.
MINERGIE® gewinnt
Im Oktober 2008 kontaktierte MINERGIE® alle Beteiligten auf Winergie-Seite und mahnte sie via Anwalt schriftlich ab. Einige der Beteiligten gaben daraufhin freiwillig auf, andere leider nicht. Den verbleibenden Unternehmen auf Winergie-Seite wurde dann die Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Aussicht gestellt. Dazu kam es schliesslich auch: Das Handelsgericht in St. Gallen entschied im Januar 2009 mit einstweiliger Verfügung zugunsten von Minergie. Nach diesem richterlichen Wink mit dem Zaunpfahl unterzogen sich die restlichen Beteiligten definitiv den Forderungen von MINERGIE®. Die Rädelsführerin aus dem Kanton St. Gallen musste daraufhin ihre Firma umbenennen, die „winergie“-Domain aufgeben und darf die Bezeichnungen "Winergie" und "MINERGIE®" nicht mehr verwenden. Die Winergie-Seite musste weiter sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.
Auf eine weitere Entschädigung bzw. auf Schadenersatz verzichtete MINERGIE®: "Uns ging es nicht darum, aus diesem Fall von Markenmissbrauch Kapital zu schlagen", so Fürsprecher Patrick Degen, der MINERGIE® in rechtlichen Angelegenheiten vertritt. "Wir nehmen den Markenschutz aber sehr ernst, denn die Marke steht für eine bestimmte und genau definierte Qualität und geniesst das Vertrauen des Marktes und der Konsumenten. In ihrem Interesse schützen wir die Marke Minergie vor missbräuchlicher Anwendung."
Profitieren vom Erfolg der Marke
Der gute Ruf, den Minergie geniesst, ruft Trittbrettfahrer auf den Plan: "Fast täglich werden Internet-Domains abgemahnt", so Patrick Degen. Viele wollen vom Erfolg des Standards profitieren, indem sie für ihre Produkte oder Dienstleistungen unerlaubterweise das MINERGIE®-Logo oder MINERGIE®-ähnliche Bezeichnungen verwenden. Würden solche Praktiken nicht konsequent unterbunden, käme es rasch zu einer Verwässerung der Marke MINERGIE®, zu Qualitätseinbussen und zu massiven Unsicherheiten auf Seiten der Konsumenten und der MINERGIE®-Mitglieder und -Fachpartner. Denn diese verlassen sich darauf, dass auch wirklich MINERGIE® drin ist, wenn MINERGIE® drauf steht.
Die Überwachung der Marke erfolgt systematisch. Patrick Degen meldet Eintragungen im Handels- und Markenregister, die das Markenrecht verletzen könnten, der Geschäftsstelle MINERGIE®. Dieser überwacht auch mit Hilfe von regelmässigen Stichproben das Internet.
Konsequent und kulant
Der Verein MINERGIE® ist zwar konsequent in Sachen Markenschutz, aber grundsätzlich kulant in den einzelnen Fällen: "Vielen, welche die Marke missbräuchlich verwenden, ist nicht bewusst, dass sie damit das Markenrecht verletzen. Manche denken einfach, es sei eine gute Idee, mit dem bereits bekannten Logo für sich zu werben", erzählt Patrick Degen.
Wer von MINERGIE® "erwischt" wird, wird zunächst höflich, aber konsequent abgemahnt. Meistens reicht diese Massnahme - wenn nicht, bleibt MINERGIE® hartnäckig bis zum Schluss. Es kam in der Vergangenheit bereits zu mehreren Prozessen, und MINERGIE® hat sie alle gewonnen.
Bei Abmahnung aufhören
Wie können Unternehmen verhindern, sich aus Unkenntnis selbst des Markenmissbrauchs schuldig zu machen? "Es lohnt sich, vor der Geschäftsgründung den Firmennamen und die geplante Marke von einem Profi abklären zu lassen um sicherzustellen, dass es damit keine Probleme gibt", empfiehlt Patrick Degen. Wenn das Firmenschild montiert, die Homepage aufgeschaltet und die Briefschaften gedruckt sind, ist eine Abmahnung doppelt ärgerlich - und kostspielig: "Wird man abgemahnt, sollte man früh aufhören und die Sache nicht noch endlos weiterziehen, denn das wird am Ende richtig teuer."
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