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Inhalt
- MINERGIE an der Swissbau 2012 - Neue Gebühren ab 2012 - Neue Nachweisdokumente - MINERGIE-P-Primäranforderungen
für grosse Wirtschaftsbauten - Suspendierung von
Zertifikaten - Versionsnummern
Fremdtools - MINERGIE-Beleuchtungsnachweis
mit ReluxEnergy CH - Weglassen des
Zertifizierungshefts MINERGIE-P - «baufördergelder.ch»
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MINERGIE an der Swissbau 2012 Vom 17. bis 21. Januar 2012 ist Basel mit der
Swissbau wieder das Zentrum der Bau- und Immobilienwirtschaft. Erwartet werden
weit über 100 000 Fachbesucher aus den Bereichen Planung, Handwerk, Investment,
Handel, Immobilienwirtschaft, aber auch private Immobilienbesitzer und
Bauinteressierte. MINERGIE ist mit einer Vielzahl von Aktivitäten präsent, zu
welchen wir Sie herzlich einladen:
- In der BAUBLATT
MINERGIE-Lounge (Halle 1, Stand C14) empfangen und betreuen wir
MINERGIE-Mitglieder und -Fachpartner. In entspannter Atmosphäre wollen wir den
fachlichen Austausch pflegen und zusammen etwas Köstliches geniessen.
Einladung (PDF-File)
- Die Swissbau lanciert 2012 Swissbau Focus, die Kompetenzplattform für nachhaltiges Bauen und
Erneuern. Vom 17. bis 21. Januar 2012 vermitteln Themenanlässe, Workshops,
iTours und die Swissbau Focus Arena die neusten Meinungen und Einsichten zu
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. MINERGIE ist Partner dieser bedeutenden Plattform und mit einer Lounge
präsent.
Weitere Informationen
- An der Fachveranstaltung
zum Thema «Der Gebäudepark als Erfolgsfaktor» vom Mittwoch, 18. Januar 2012 zeigen
Experten auf, wie der Gebäudepark zukunftsfähig gemacht werden kann. Es werden
Lösungen und Wege präsentiert, wie wir mit ganzheitlichen Modernisierungen
nicht nur Energie sparen, sondern den Wert von Gebäuden steigern können.
Programm (PDF-File)
- An der Informationsveranstaltung
«Gebäudemodernisierung
mit Weitblick» vom Samstag, 21. Januar 2012 erhalten Hauseigentümer
und Bauherrschaften wertvolle Informationen, wie die Gebäudeerneuerung
geplant und in sinnvolle Schritte unterteilt werden kann und erfahren von
ausgewiesenen Spezialisten, wie Sie bei der Gebäudeerneuerung profitieren.
Programm (PDF-File)
Wir freuen uns Sie zahlreich in Basel zu begrüssen.
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Neue Gebühren ab 2012 Nachdem die Gebühren für
die Zertifizierung von Gebäuden über viele Jahre unverändert geblieben sind,
hat der Vorstand entschieden, sie per 1.1.2012 massvoll zu erhöhen.
» Weitere Informationen
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Neue Nachweisdokumente Wie jedes Jahr gibt es Anpassungen an den Nachweisdokumenten, dieses Jahr allerdings nur
kleine Änderungen. Die neue Version 13 ist bis Ende 2012 gültig, die bisherige
Version 12 nur noch bis Ende Jahr 2011. Neu muss die Art des aussenliegenden
beweglichen Sonnenschutzes für die Variante 1 auf dem Blatt "Sommer"
angegeben werden. In der Wegleitung wurden diese Angaben auch ergänzt. Wie oben
erwähnt, sind auch die neuen Gebühren für das Jahr 2012 hinterlegt.
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MINERGIE-P-Primäranforderungen
für grosse Wirtschaftsbauten
Bei grossen
Wirtschaftsbauten (Neubau) mit einer EBF der Hauptnutzung grösser gleich 5000
m2 und hohen internen Abwärmen ist die Anforderung an die Dämmung der
Gebäudehülle (Primäranforderung) gelockert: Es gilt der Grenzwert von 90% Qh,li
(entspricht der Primäranforderung von MINERGIE) und nicht 60% Qh,li (entspricht
der üblichen Anforderung bei MINERGIE-P). Primär wurde diese Lockerung für
Verwaltungsbauten eingeführt – sie gilt aber sinngemäss auch für alle anderen
Wirtschaftsbauten (Restaurant, Spital, etc.) mit gleich grossen oder höheren
internen Lasten als Verwaltungsbauten der Nutzung „Grossraumbüro“, jeweils
berechnet gemäss SIA 2024. Diese Lockerung basiert auf den Ergebnissen
der Studie: „Gesamtenergieeffizienz von Bürobauten“ (Gadola R., Menti U.-P., et
al: „Gesamtenergieeffizienz von Büro-Bauten, Optimierung des Heizwärmebedarfs
vs. Optimierung der Gesamtenergieeffizienz“, Schlussbericht, Bundesamt für
Energie, Bern, April 2010)
In
begründeten Fällen kann die Zertifizierungsstelle für das konkrete Objekt einen
nachvollziehbaren, objektspezifischen Nachweis verlangen. Dies
insbesondere dann, wenn die Typologie des konkreten Objektes deutlich von der
Typologie der in der Studie untersuchten Bauten abweichen sollte. Die Lockerung
gilt dann nur, wenn die Berechnung des Gesamtenergiebedarfs nach SIA 382/2
zeigt, dass der Gesamtenergiebedarf durch eine Lockerung der Primäranforderung
von 60% auf 90% Qh,li reduziert werden kann.
Diese
Information findet sich neu auch in der Anwendungshilfe.
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Suspendierung von Zertifikaten Es ist nicht unüblich, dass vor einer definitiven Zertifizierung Unterlagen
nachgeliefert werden müssen oder dass sogar Nachbesserungen durchzuführen sind.
In der Regel laufen diese Schlussarbeiten problemlos ab. Es kommt aber leider
vor, dass Aufforderungen der Zertifizierungsstelle selbst bei zwei oder
dreimaligem Nachfassen ignoriert werden. In solchen Fällen ist es unklar, ob
ein Gebäude den MINERGIE-Standard erfüllt oder nicht. Die MINERGIE
Geschäftsleitung hat deshalb beschlossen, dass bei unerledigten Nachforderungen
Zertifikate suspendiert werden können. Damit soll die Zertifizierungsstelle
eine Möglichkeit erhalten, ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Der Ablauf
einer Suspendierung:
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Die
Zertifizierungsstelle fordert den Antragsteller per Brief zum Nachreichen von
Unterlagen oder zur Nachbesserung von Mängeln auf.
- Wenn
die Nachforderungen nach dem Verstreichen der Frist nicht erledigt sind, nimmt
die Zertifizierungsstelle mit der MINERGIE Agentur Bau Kontakt auf. Gemeinsam
wird entschieden, ob die weiteren Schritte einer Suspendierung eingeleitet
werden.
- Die
Zertifizierungsstelle fordert den Antragsteller mit einem eingeschriebenen
Brief zum Nachreichen der Unterlagen oder zur Nachbesserung von Mängeln auf. Im
Brief wird angekündigt, dass bei Nichteinhalten der Aufforderung das Zertifikat
suspendiert wird.
- Wenn
die Nachforderungen nach dem Verstreichen der zweiten Frist nicht erledigt
sind, suspendiert die Zertifizierungsstelle das Zertifikat. Die
Zertifizierungsstelle teilt dem Antragsteller den Entscheid per Brief mit. Das
Objekt erscheint dann nicht mehr in der Gebäudedatenbank.
Im Gegensatz zu einem Zertifikatsentzug kann eine
Suspendierung wieder aufgehoben werden, wenn die Nachforderungen erfüllt sind.
Während der Suspendierung sind dem Antragsteller aber alle Markennutzungsrechte
untersagt.
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Versionsnummern externe
Tools Nachfolgend eine aktuelle
Auflistung der letzten Versionen externer Tools, Stand Dezember 2011.

*Ab 2012 sind
Beleuchtungsnachweise mit ReluxEnergy CH zu erstellen (s.u.)
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MINERGIE-Beleuchtungsnachweis
mit ReluxEnergy CH Für den
MINERGIE-Beleuchtungsnachweis nach SIA-Norm 380/4 steht seit einem Jahr
ReluxEnergy CH als Ersatz des bisherigen Excel Tools zur Verfügung. Ab 2012
sind nur noch Nachweise zugelassen, welche mit diesem neuen Tool erstellt
worden sind. ReluxEnergy CH bietet den Vorteil, dass sich Nachweise direkt aus
der Planungssoftware erstellen lassen. Das Nachweisverfahren wird dadurch stark
vereinfacht. Alte Excel Dateien sowie Relux Projekte können in ReluxEnergy
CH importiert werden und von dort ausgedruckt werden. Am 2. Februar 2012 bieten
wir in Olten mit dem eintägigen "Vertiefungskurs Beleuchtung"
wiederum eine Möglichkeit sich mit dem neuen Tool vertraut zu machen.
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Weglassen des
Zertifizierungshefts MINERGIE-P Bisher wurde mit dem
MINERGIE-P-Zertifikat auch ein Zertifizierungsheft verschickt. In Zukunft wird
auf den Versand des Zertifizierungsheftes verzichtet, weil dieses Heft kaum
Beachtung fand. So kann der administrative Aufwand reduziert und viel Papier
eingespart werden.
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