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Das Wichtigste in Kürze

Der MINERGIE-Standard ist ein freiwilliger Baustandard, der den rationellen Energieeinsatz und die breite Nutzung erneuerbarer Energien bei gleichzeitiger Verbesserung der Lebensqualität, Sicherung der Konkurrenzfähigkeit und Senkung der Umweltbelastung ermöglicht.
Die folgenden Anforderungen müssen eingehalten werden:

  • Primäranforderung an die Gebäudehülle
  • Ganzjährig kontrollierbarer Luftwechsel
  • MINERGIE®-Grenzwert (gewichtete Energiekennzahl)
  • Nachweis über den thermischen Komfort im Sommer
  • Zusatzanforderungen, je nach Gebäudekategorie betreffend Beleuchtung, gewerbliche Kälte und Wärmeerzeugung
  • Begrenzung der Mehrkosten gegenüber konventionellen Vergleichsobjekten auf maximal 10%

Bei MINERGIE wird das Ziel als Grenzwert im Energieverbrauch definiert.
Die Wege dazu sind vielfältig. Wichtig ist, dass das ganze Gebäude als integrales System betrachtet wird: die Gebäudehülle mit der Haustechnik.
Bei der Haustechnik mit Heizung, Lüftung und Warmwasseraufbereitung sind weniger Additionen, sondern sinnvolle Kombinationen gefragt. In MINERGIE-Gebäuden mit minimalem Heizenergieverbrauch spielt der Energieträger für die Heizung eine untergeordnete Rolle. Der Warmwasserverbrauch dagegen wird in der Energiebilanz verhältnismässig wichtig. Lösungen mit erneuerbaren Energien (z.B. Sonnenkollektoren) bieten sich hier an.

MINERGIE-Anforderungen (Norm SIA 380/1:2009)

Anforderungen für Neubauten


Kategorie

Gewichtete
Energiekennzahl

Primär-
anforderung

Lüftungsanlage

Zusatzanforderungen

I

Wohnen MFH

38 kWh/m2
RH, WW, El.Lüft.,*

Qh ≤ 90% Qh,li

vorausgesetzt

Keine Anforderungen
Empfehlung für Haushaltgeräte:
Energie-Etikette Klasse A

II

Wohnen EFH

38 kWh/m2
RH, WW, El.Lüft.,*

Qh ≤ 90% Qh,li

vorausgesetzt

Keine Anforderungen
Empfehlung für Haushaltgeräte:
Energie-Etikette Klasse A

III

Verwaltung

40 kWh/m2
RH, WW, El.Lüft.,*

Qh ≤ 90% Qh,li

vorausgesetzt

Beleuchtung nach SIA 380/4

IV

Schulen

40 kWh/m2
RH, WW, El.Lüft.,*

Qh ≤ 90% Qh,li

vorausgesetzt

Beleuchtung nach SIA 380/4

V

Verkauf

40 kWh/m2
RH, WW, El.Lüft.,*

Qh ≤ 90% Qh,li

vorausgesetzt

Beleuchtung nach SIA 380/4
Gewerbliche Kälte

VI

Restaurants

45 kWh/m2
RH, El.Lüft.,*

Qh ≤ 90% Qh,li

vorausgesetzt

Beleuchtung nach SIA 380/4
WW: 20% des Bedarfs mit erneuerbarer Energie

VII

Versammlungs-lokale

40 kWh/m2
RH, WW, El.Lüft.,*

Qh ≤ 90% Qh,li

vorausgesetzt

Beleuchtung nach SIA 380/4

VIII

Spitäler

70 kWh/m2
RH, WW, El.Lüft.,*

Qh ≤ 90% Qh,li

vorausgesetzt

Beleuchtung nach SIA 380/4
Gewerbliche Kälte

IX

Industrie

20 kWh/m2
RH, WW, (El.Lüft.),*

Qh ≤ 90% Qh,li

empfohlen

Beleuchtung nach SIA 380/4

X

Lager

20 kWh/m2
RH, WW, (El.Lüft.),*

Qh ≤ 90% Qh,li

empfohlen

Beleuchtung nach SIA 380/4

XI

Sportbauten

25 kWh/m2
RH, El.Lüft.,*

Qh ≤ 90% Qh,li

vorausgesetzt

Beleuchtung nach SIA 380/4
WW: 20% des Bedarfs mit erneuerbarer Energie

XII

Hallenbäder

Kein MINERGIE®-Grenzwert

Qh ≤ 90% Qh,li

vorausgesetzt

Beleuchtung nach SIA 380/4
WW: 20% des Bedarfs mit erneuerbarer Energie
Optimierter Badeprozess

Je nach Gebäudekategorie sind im MINERGIE -Grenzwert enthalten:
RH = Raumheizung
WW = Warmwasser
El. Lüft. = Elektrizität für mechanische Lüftung
(El. Lüft.) = Eine Lüftungsanlage ist für diese Gebäudekategorie nicht vorausgesetzt, sondern lediglich empfohlen.
Der MINERGIE-Grenzwert bleibt gleicht, ob mit oder ohne Lüftungsanlage.
* = Im MINERGIE-Grenzwert ist auch der Energieaufwand für eine allfällige Raumklimatisierung (Kühlung,
Be- und Entfeuchtung) enthalten.

 

  MINERGIE-Anforderungen (Norm SIA 380/1:2009) (39 kb), 19.02.2010

 

Anforderungen für Bauten vor 2000

  


Kategorie

Gewichtete
Energiekennzahl

Primär-
anforderung

Lüftungsanlage

Zusatzanforderungen

I

Wohnen MFH

60 kWh/m2
RH, WW, El.Lüft., *

keine

vorausgesetzt

Keine Anforderungen
Empfehlung für Haushaltgeräte:
Energie-Etikette Klasse A

II

Wohnen EFH

60 kWh/m2
RH, WW, El.Lüft., *

keine

vorausgesetzt

Keine Anforderungen
Empfehlung für Haushaltgeräte:
Energie-Etikette Klasse A

III

Verwaltung

55 kWh/m2
RH, WW, (El.Lüft.), *

keine

empfohlen

Beleuchtung nach SIA 380/4

IV

Schulen

55 kWh/m2
RH, WW, El.Lüft., *

keine

vorausgesetzt

Beleuchtung nach SIA 380/4

V

Verkauf

55 kWh/m2
RH, WW, (El.Lüft.), *

keine

empfohlen

Beleuchtung nach SIA 380/4
Gewerbliche Kälte

VI

Restaurants

65 kWh/m2
RH, El.Lüft., *

keine

vorausgesetzt

Beleuchtung nach SIA 380/4
WW: 20% des Bedarfs mit erneuerbarer Energie

VII

Versammlungs-lokale

60 kWh/m2
RH, WW, (El.Lüft.), *

keine

empfohlen

Beleuchtung nach SIA 380/4

VIII

Spitäler

85 kWh/m2
RH, WW, El.Lüft., *

keine

vorausgesetzt

Beleuchtung nach SIA 380/4
Gewerbliche Kälte

IX

Industrie

40 kWh/m2
RH, WW, (El.Lüft.), *

keine

empfohlen

Beleuchtung nach SIA 380/4

X

Lager

35 kWh/m2
RH, WW, (El.Lüft.), *

keine

empfohlen

Beleuchtung nach SIA 380/4

XI

Sportbauten

40 kWh/m2
RH, (El.Lüft.), *

keine

empfohlen

Beleuchtung nach SIA 380/4
WW: 20% des Bedarfs mit erneuerbarer Energie

XII

Hallenbäder

Kein MINERGIE®-Grenzwert

Qh ≤ 100% Qh,li

vorausgesetzt

Beleuchtung nach SIA 380/4
WW: 20% des Bedarfs mit erneuerbarer Energie
Optimierter Badeprozess


Je nach Gebäudekategorie sind im MINERGIE -Grenzwert enthalten:
RH = Raumheizung
WW = Warmwasser
El. Lüft. = Elektrizität für mechanische Lüftung
(El. Lüft.) = Eine Lüftungsanlage ist für diese Gebäudekategorie nicht vorausgesetzt, sondern lediglich empfohlen.
Der MINERGIE -Grenzwert bleibt gleicht, ob mit oder ohne Lüftungsanlage.

* = Im MINERGIE-Grenzwert ist auch der Energieaufwand für eine allfällige Raumklimatisierung (Kühlung, Be- und Entfeuchtung) enthalten.

 

  MINERGIE-Anforderungen (Norm SIA 380/1:2009) (39 kb), 19.02.2010

 

Die Zusatzanforderungen

Beleuchtung nach SIA 380/4 heisst, dass der Elektrizitätsbedarf höchstens um 25 % der Differenz Ziel-/Grenzwert über dem Zielwert SIA 380/4 liegt.

Warmwasser: 20% des Energiebedarfes für Warmwasser wird mit erneuerbarer Energie gedeckt.

Gewerbliche Kälte: Abwärmenutzung (AWN) ist immer nachzuweisen.

Optimierten Badeprozess: Hallenbäder müssen einen «optimierten Badeprozess» aufweisen, d.h. Wärmerückgewinnung WRG mit Wärmepumpen bei der Lüftung und WRG beim Badewasser (Frischwasserersatz). Nachweis mit fachtechnischer Berechnung, Energiekonzept und Prinzipschemas.

MINERGIE im Vergleich

Unterschied

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Matrix

Bei MINERGIE-A-Bauten mit thermischen Solaranlagen und Nutzung von Biomasse ist eine gewichtete MINERGIE-Kennzahl Wärme E < 15 kWh/m2 a zulässig, sofern die Wärme aus einem hydraulisch eingebundenen Wärmeerzeuger stammt und mindestens 50 % des Wärmebedarfes durch eine solarthermische Anlage gedeckt wird. Qh: Heizwärmebedarf (Objektwert); Qh, li: Grenzwert Heizwärmebedarf nach Norm SIA 380/1;
Gewichtungsfaktoren: Holz 0,7; Elektrizität 2,0

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Der Nachweis

Es gibt zwei Verfahren zum Nachweis des MINERGIE-Standards:

  • den Systemnachweis nach Norm SIA 380/1, anwendbar für alle Gebäudekategorien
  • die Standardlösungen, ein vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohnbauten bis 500 m2 EBF

Systemnachweis

Der Nachweis, dass der MINERGIE-Standard erfüllt ist, hat mit der aktuellen Version des MINERGIE-Nachweisformulars (Excel-Tool) zu erfolgen. Je nach Gebäudekategorie und Zusatzanforderungen sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

Standardlösungen

Die Standardlösungen ermöglichen ein vereinfachtes Nachweisverfahren mit der Definition einzuhaltender Standardwerte und -komponenten in folgenden Bereichen:

  • Bauteil-U-Werte
  • Fensterflächenanteile
  • Wärmebrücken
  • Wärmeerzeugung und -abgabesysteme
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • Lüftungssysteme


Der Nachweis hat mit der aktuellen Version des MINERGIE-Nachweisformulars für Standardlösungen (Excel-Tool) zu erfolgen.

Der Weg zum MINERGIE-Zertifikat

Antrag
Planende (Architekten oder Ingenieure) reichen den Antrag bei der Kantonalen MINERGIE-Zertifizierungsstelle ein. Der Antrag enthält die Berechnung nach SIA-Norm 380/1 «Thermische Energie im Hochbau» sowie den MINERGIE -Nachweis. Die für die Zertifizierung notwendigen Unterlagen sind aufgrund des Baubewilligungsverfahrens bereits verfügbar. Es sind dies:
  • Situationsplan, Gebäudepläne (Grundriss, Fassaden und Schnitte, in denen die unterschiedlichen Bauteilflächenersichtlich sind)
  • Pläne der Konstruktionsdetails, Datenblätter (Lüftungsanlage, Heizung, Wassererwärmung, Fenster, Haustechnikschema)
  • Nachvollziehbare Berechnungen U-Werte, Wärmebrücken, Fensterflächen
  • Belege von Typenprüfungen und Zertifikate. In einigen Kantonen ersetzt der MINERGIE-Nachweis den kantonalen Energie-Nachweis.
   
Provisorische Zertifizierung
Die Zertifizierungsstelle prüft die Unterlagen (Eingangskontrolle, Detailkontrolle, Prüfung durch Bauphysiker) und gibt – sofern sämtliche Anforderungen erfüllt sind – die Zusicherung für die Zertifizierung (provisorisches Zertifikat). Danach darf das Gebäude respektive das Projekt als MINERGIE-Objekt bezeichnet werden, auch zu Werbezwecken.
   
Baubestätigung
Die Antragsstellenden melden der Zertifizierungsstelle den Abschluss der Baumassnahmen – Neubau oder Modernisierung – sowie deren planungskonforme Realisierung. Die Fachleute übernehmen damit die Verantwortung.
   
Definitive Zertifizierung
Die Zertifizierungsstelle MINERGIE händigt das Zertifikat aus. Ein definitives Zertifikat mit Labelnummer garantiert ein MINERGIE-Haus. Mittels Stichproben an fertigen Gebäuden, allenfalls auch während der Bauphase, wird die Qualität geprüft. Damit bietet MINERGIE ein höchst wirksames Qualitätssicherungssystem.

Die Gebühren

Ordentliche Gebühren für die Nutzung der Marke MINERGIE / MINERGIE-ECO / MINERGIE-P / MINERGIE-P-ECO / MINERGIE-A / MINERGIE-A-ECO: der Antrag für ein Zertifikat ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden mit der Abgabe des provisorischen Zertifikates fällig. Detailliertere Angaben sind den jeweiligen Reglementen zu entnehmen. 

 

  Einzelanwendung EBF: Mehrfachanwendung EBF:
Zertifikat

Gebäude-

kategorie

≤ 500m2

> 500 m2

≤ 2000 m2

> 2000 m2

≤ 5000 m2

> 5000 m2 ≤ 2000 m2 > 2000 m2

MINERGIE 

I und II Fr. 900.- Fr. 1'300.- Fr. 2'900.- Fr. 8'500.- Fr. 2'900.- Fr. 8'500.-
III bis XII Fr. 1’100.- Fr. 1'600.- Fr. 3'500.- Fr. 10'000.- Fr. 3'500.- Fr. 10'000.-

MINERGIE-P

I und II Fr. 2'300.- Fr. 2'500.- Fr. 4'800.-

ab Fr. 8'500.-

Fr. 3'500.-

ab Fr. 8'500.-

III bis XI Fr. 2’500.- Fr. 2'700.- Fr. 5'400.- ab Fr. 10'000.- Fr. 3'900.- ab Fr. 10'000.-

MINERGIE-A

I und II  Fr. 2'900.- Fr. 2'900.- Fr. 5'200.- ab Fr. 9'000.-


MINERGIE-ECO
Zusatz
I und II Fr. 2'300.-* Fr. 6'000.-* Fr. 9'100.-* ab Fr. 9'100.-* Fr. 9'100.-* ab Fr. 9'100.-*
III bis XI Fr. 6'000.-* Fr. 6'000.-* Fr. 9'100.-* ab Fr. 9'100.-* Fr. 9'100.-* ab Fr. 9'100.-*

 

 

*Exklusive Raumluftmessung. Diese wird mit ca. Fr. 400.-- separat berechnet.

Gebühren exkl. MWSt. und exkl. Kosten für Luftdichtigkeitsmessung.

Kategorie I und II sind Wohnbauten (EFH und MFH)
Kategorie III bis XI sind Nichtwohnbauten (Verwaltung, Schulen, Verkauf…)
Kategorie XII sind Hallenbäder und können nicht MINERGIE-P und MINERGIE-A zertifiziert werden
Bei Bauten mit Mischnutzung, z.B. Wohnen und Verwaltung, gelten für das gesamte Gebäude die Gebühren der Gebäudekategorien III bis XII (Nichtwohnbauten).
DEHF Fr. 800.- (MINERGIE), Fr. 1'750.- (MINERGIE-P)
Mehrfachanwendung ohne Prüfung Fr. 500.- (MINERGIE), Fr. 500.- (MINERGIE-P), Fr. 500.- (MINERGIE-ECO)

 

Die Gebühren (115 Kb) 04.01.2012

 

 

Einzelanwendung:
Ein Gebäude, das einmalig erstellt wird, bekommt das Zertifikat für Einzelanwendung.

Mehrfachanwendung:
Ein Gebäude, das mehrfach erstellt wird (z.B. als Typen- oder Systemhaus oder als Einzelgebäude mehrfach in einer Überbauung) bekommt das Zertifikat für Mehrfachanwendung. Die Definition eines Typen- oder Systemhauses und die Verwendung der Mehrfachanwendung werden in der Anwendungshilfe detailliert beschrieben.

 

Finanzielle Unterstützung

Einzelne Kantone unterstützen den Bau von MINERGIE®-Bauten auch finanziell, einige Banken bieten für MINERGIE®-Gebäude Hypotheken zu Vorzugszinsen.
Auskunft über kantonale Förderbeiträge erteilt die Energiefachstelle des Standortkantons.

Die Zertifizierungsstellen

Kantonale MINERGIE®-Zertifizierungsstellen

Für konkrete Informationen zu Ihrem Objekt können Sie sich an die MINERGIE®-Zertifizierungsstelle des entsprechenden Kantons wenden.

MINERGIE®-Beratung

Kontaktieren Sie bei allen Fachfragen Ihren lokalen MINERGIE®-Fachpartner.

Bei allgemeinen Fragen zu Erneuerbaren Energien, Förderbeiträgen, etc. können Sie sich an die Energiefachstelle in Ihrem Kanton wenden.