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Das Wichtigste in Kürze

Der Standard MINERGIE-P bezeichnet und qualifiziert Bauten, die einen noch tieferen Energieverbrauch als MINERGIE anstreben. MINERGIE-P bedingt ein eigenständiges, am niedrigen Energieverbrauch orientiertes Gebäudekonzept. Als ungenügend erweist sich insbesondere, das Projekt eines MINERGIE-Hauses lediglich mit einer zusätzlichen Wärmedämmschicht einzupacken. Ein Haus, das den sehr strengen Anforderungen von MINERGIE-P genügen soll, ist als Gesamtsystem und in allen seinen Teilen konsequent auf dieses Ziel hin geplant, gebaut und im Betrieb optimiert.

Der Standard MINERGIE-P stellt hohe Anforderungen an das Komfortangebot und an die Wirtschaftlichkeit. Zum erforderlichen Komfort gehört namentlich auch eine gute und einfache Bedienbarkeit des Gebäudes, bzw. der technischen Einrichtungen.
Die folgenden Anforderungen müssen eingehalten werden:

  • Primäranforderung an die Gebäudehülle
  • spezifischer Wärmeleistungsbedarf
  • Lufterneuerung mittels einer Komfortlüftung
  • MINERGIE-P-Grenzwert (gewichtete Energiekennzahl)
  • Nachweis über den thermischen Komfort im Sommer
  • Zusatzanforderungen, je nach Gebäudekategorie betreffend Beleuchtung, gewerbliche Kälte und Wärmeerzeugung
  • Luftdichtigkeit der Gebäudehülle
  • Haushaltgeräte
  • Begrenzung der Mehrkosten gegenüber konventionellen Vergleichsobjekten auf maximal 15%

MINERGIE-P ist definiert für alle Gebäudekategorien, Ausnahme: Hallenbäder sind nicht zertifizierbar.

MINERGIE-P-Anforderungen (Norm SIA 380/1:2009)

 

Kategorie

Gewichtete
Energie-kennzahl

Primär-
anforde-

rung

Spezi-fischer Wärme-leistungs-bedarf

(bei Luft-

heizung)

Lüf-

tungs-

an-

lage

Luft-

dichtig-

keit
(n50,st-

Wert)

Energie-

effi-

ziente

elek-

trische Geräte

Zusatz-

anforderungen

I

Wohnen MFH

30 kWh/m2

Qh ≤ 60% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

0.6 h

ja

 

II

Wohnen

EFH

30 kWh/m2

Qh ≤ 60% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

0.6 h

ja

 

III

Verwal-

tung

25 kWh/m2

Qh ≤ 60% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

0.6 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4

IV

Schulen

25 kWh/m2

Qh ≤ 60% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

0.6 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4

V

Verkauf

25 kWh/m2

Qh ≤ 60% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

0.6 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4
  • Abwärme-
    nutzung gewerbl. Kälte

VI

Restau-

rants

40 kWh/m2

Qh ≤ 60% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

0.6 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4
  • Abwärme-
    nutzung gewerbl. Kälte
  • 20% des Warm-
    wasserbedarfs muss über erneuerbare Energien gedeckt werden.

VII

Ver-

samm-

lungs-

lokale

40 kWh/m2

Qh ≤ 60% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

0.6 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4

VIII

Spitäler

45 kWh/m2

Qh ≤ 60% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

0.6 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4
  • Abwärme-
    nutzung gewerbl. Kälte

IX

Industrie

15 kWh/m2

Qh ≤ 60% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

0.6 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4

X

Lager

15 kWh/m2

Qh ≤ 60% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

0.6 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4

XI

Sport-bauten

20 kWh/m2

Qh ≤ 60% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

0.6 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4
  • 20% des Warm-
    wasserbedarfs muss über erneuerbare Energien gedeckt werden.

Anmerkungen zu den Anforderungen:

Beim Einsatz von Lüftungen und Klimaanlagen, welche als Prozessenergie betrachtet werden, ist eine Objektbetrachtung gemäss der 380/4 Lüftung/Klima erforderlich.

Bei der Deckung von 20 % des Warmwasserbedarfs über erneuerbare Energien wird der Wärmebedarf Warmwasser nicht in die gewichtete Endenergie eingerechnet.

 

MINERGIE-P-Anforderungen (Norm SIA 380/1:2009) (50 Kb), 19.02.2010

 

 

Anforderungen für Bauten vor 2000

 

Kategorie

Gewichtete
Energie-kennzahl

Primär-
anforde-

rung

Spezi-fischer Wärme-leistungs-bedarf

(bei Luft-

heizung)

Lüf-

tungs-

an-

lage

Luft-

dichtig-

keit
(n50,st-

Wert)

Energie-

effi-

ziente

elek-

trische Geräte

Zusatz-

anforderungen

I

Wohnen MFH

30 kWh/m2

Qh ≤ 80% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

1.5 h

ja

 

II

Wohnen

EFH

30 kWh/m2

Qh ≤ 80% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

1.5 h

ja

 

III

Verwal-

tung

25 kWh/m2

Qh ≤ 80% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

1.5 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4

 

IV

Schulen

25 kWh/m2

Qh ≤ 80% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

1.5 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4

 

V

Verkauf

25 kWh/m2

Qh ≤ 80% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

1.5 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4
  • Abwärme-
  • nutzung gewerbl. Kälte

VI

Restau-
rants

40 kWh/m2

Qh ≤ 80% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

1.5 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4
  • Abwärme-
  • nutzung gewerbl. Kälte
  • 20% des Warm-
  • wasserbedarfs muss über erneuerbare Energien gedeckt werden.

VII

Ver-

samm-

lungs-

lokale

40 kWh/m2

Qh ≤ 80% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

1.5 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4

 

VIII

Spitäler

45 kWh/m2

Qh ≤ 80% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

1.5 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4
  • Abwärme-
  • nutzung gewerbl. Kälte

IX

Industrie

35 kWh/m2

Qh ≤ 80% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

1.5 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4

 

X

Lager

15 kWh/m2

Qh ≤ 80% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

1.5 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4

 

XI

Sport-bauten

20 kWh/m2

Qh ≤ 80% Qh,li
oder
Qh ≤ 15 kWh/m2

10 W/m2

ja

1.5 h

ja

  • Beleuchtung nach SIA 380/4
  • Lüftung/Klima gemäss SIA 380/4
  • 20% des Warm-
  • wasserbedarfs muss über erneuerbare Energien gedeckt werden.

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Anmerkungen zu den Anforderungen:
Beim Einsatz von Lüftungen und Klimaanlagen, welche als Prozessenergie betrachtet werden, ist eine Objektbetrachtung gemäss der 380/4 Lüftung/Klima erforderlich.

Bei der Deckung von 20 % des Warmwasserbedarfs über erneuerbare Energien wird der Wärmebedarf Warmwasser nicht in die gewichtete Endenergie eingerechnet.

 

MINERGIE-P-Anforderungen (Norm SIA 380/1:2009) (50 Kb), 19.02.2010

 

Die Zusatzanforderungen

Beleuchtung nach SIA 380/4
Die Anforderung für den MINERGIE-P-Standard ist erfüllt, wenn der Zielwert von SIA 380/4 um max. ¼ der Differenz zwischen Grenz- und Zielwert überschritten wird.
tl_files/images/grenzwert.gif
Diese Anforderung muss für die bezeichneten Kategorien erfüllt werden, ausser bei Erneuerungen, wenn die Beleuchtung nicht der Bauherrschaft sondern der Mieterschaft gehört.

Grenzwert Lüftung/Klima gemäss Norm SIA 380/4
Beim Einsatz von Lüftung- und Klimaanlagen, welche als Prozessenergie zu betrachten sind, ist eine Objektbetrachtung gemäss der 380/4 Lüftung/Klima erforderlich. Dabei muss der «MINERGIE-Grenzwert» erfülltwerden.

Warmwasser bei Restaurants und Sportbauten
Mindestens 20% des Energiebedarfes für Warmwasser müssen mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die Energie, welche für die Warmwasserbereitstellung benötigt wird, wird nicht zur «gewichteten Energiekennzahl» Qh,eff addiert. Der Nachweis erfolgt mit fachtechnischen Berechnungen und Prinzipschemas.

Abwärmenutzung
Für alle Gebäudekategorien gilt: Anfallende Abwärme ist grundsätzlich zu nutzen.Eine Befreiung von der Abwärmenutzungspflicht ist möglich wenn:

  • Die anfallende Abwärme nicht rationell nutzbar ist.
  • Die Betriebsperiode zu klein ist, um eine minimale Wirtschaftlichkeit sicherzustellen.


Gewerbliche Kälte
Für gewerbliche Kühlanlagen mit ganzjährigem Abwärmeanfall ist insbesondere bei den Kategorien V Verkaufund VIII Spitäler die Abwärmenutzung immer nachzuweisen. Bei der Kategorie V Verkauf sind zudemdie Detailanforderungen gemäss Anwendungshilfe MINERGIE-P Teil 2, Kapitel 2 zu erfüllen.


MINERGIE-P im Vergleich

Unterschied

tl_files/images/icon_pdf.gifDownload Bild (170 kb)


Matrix

Bei MINERGIE-A-Bauten mit thermischen Solaranlagen und Nutzung von Biomasse ist eine gewichtete MINERGIE-Kennzahl Wärme E < 15 kWh/m2 a zulässig, sofern die Wärme aus einem hydraulisch eingebundenen Wärmeerzeuger stammt und mindestens 50 % des Wärmebedarfes durch eine solarthermische Anlage gedeckt wird. Qh: Heizwärmebedarf (Objektwert); Qh, li: Grenzwert Heizwärmebedarf nach Norm SIA 380/1;
Gewichtungsfaktoren: Holz 0,7; Elektrizität 2,0

tl_files/images/icon_pdf.gifDownload Bild (269 kb)

Der Nachweis

Der Nachweis, dass der MINERGIE-P-Standard erfüllt ist, hat mit der aktuellen Version des MINERGIE-P-Nachweisformulars (Excel-Tool) zu erfolgen. Je nach Gebäudekategorie und Zusatzanforderungen sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

Der Weg zum MINERGIE-P-Zertifikat

Antrag
Planende (Architekten oder Ingenieure) reichen den Antrag bei der Zertifizierungsstelle MINERGIE-P  in Horw resp. für die Romandie in Freiburg ein. Der Antrag enthält die Berechnung nach SIA-Norm 380/1 «Thermische Energie im Hochbau» sowie den MINERGIE-P-Nachweis. Die für die Zertifizierung notwendigen Unterlagen sind aufgrund des Baubewilligungsverfahrens bereits verfügbar. Es sind dies:
  • Situationsplan, Gebäudepläne (Grundriss, Fassaden und Schnitte, in denen die unterschiedlichen Bauteilflächenersichtlich sind)
  • Pläne der Konstruktionsdetails, Datenblätter (Lüftungsanlage, Heizung, Wassererwärmung, Fenster, Haustechnikschema)
  • Nachvollziehbare Berechnungen U-Werte, Wärmebrücken, Fensterflächen und Hilfsenergie
  • Belege von Typenprüfungen und Zertifikate, Protokoll der Luftdichtigkeitsprüfung (sofern bereits erstellt). In einigen Kantonen ersetzt der MINERGIE-P-Nachweis den kantonalen Energie-Nachweis. (Checkliste)

 
Provisorische Zertifizierung
Die Zertifizierungsstelle MINERGIE-P prüft die Unterlagen (Eingangskontrolle, Detailkontrolle, Prüfung durch Bauphysiker) und gibt – sofern sämtliche Anforderungen erfüllt sind - die Zusicherung für die Zertifizierung (provisorisches Zertifikat). Danach darf das Gebäude respektive das Projekt als MINERGIE-P-Objekt bezeichnet werden, auch zu Werbezwecken.

 
Baubestätigung
Die Antragsstellenden melden der Zertifizierungsstelle MINERGIE-P den Abschluss der Baumassnahmen – Neubau oder Modernisierung – sowie deren planungskonforme Realisierung. Die Fachleute übernehmen damit die Verantwortung. Der Blower-door-Test ist durchgeführt und protokolliert.

 
Definitive Zertifizierung
Die Zertifizierungsstelle MINERGIE-P händigt das Label aus. Ein definitives Zertifikat mit Labelnummer garantiert ein MINERGIE-P-Haus. Mittels Stichproben an fertigen Gebäuden, allenfalls auch während der Bauphase, wird die Qualität geprüft. Damit bietet MINERGIE-P ein höchst wirksames Qualitätssicherungssystem.

Die Gebühren

Ordentliche Gebühren für die Nutzung der Marke MINERGIE / MINERGIE-ECO / MINERGIE-P / MINERGIE-P-ECO / MINERGIE-A / MINERGIE-A-ECO: der Antrag für ein Zertifikat ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden mit der Abgabe des provisorischen Zertifikates fällig. Detailliertere Angaben sind den jeweiligen Reglementen zu entnehmen. 

 

  Einzelanwendung EBF: Mehrfachanwendung EBF:
Zertifikat

Gebäude-

kategorie

≤ 500m2

> 500 m2

≤ 2000 m2

> 2000 m2

≤ 5000 m2

> 5000 m2 ≤ 2000 m2 > 2000 m2

MINERGIE 

I und II Fr. 900.- Fr. 1'300.- Fr. 2'900.- Fr. 8'500.- Fr. 2'900.- Fr. 8'500.-
III bis XII Fr. 1’100.- Fr. 1'600.- Fr. 3'500.- Fr. 10'000.- Fr. 3'500.- Fr. 10'000.-

MINERGIE-P

I und II Fr. 2'300.- Fr. 2'500.- Fr. 4'800.-

ab Fr. 8'500.-

Fr. 3'500.-

ab Fr. 8'500.-

III bis XI Fr. 2’500.- Fr. 2'700.- Fr. 5'400.- ab Fr. 10'000.- Fr. 3'900.- ab Fr. 10'000.-

MINERGIE-A

I und II  Fr. 2'900.- Fr. 2'900.- Fr. 5'200.- ab Fr. 9'000.-


MINERGIE-ECO
Zusatz
I und II Fr. 2'300.-* Fr. 6'000.-* Fr. 9'100.-* ab Fr. 9'100.-* Fr. 9'100.-* ab Fr. 9'100.-*
III bis XI Fr. 6'000.-* Fr. 6'000.-* Fr. 9'100.-* ab Fr. 9'100.-* Fr. 9'100.-* ab Fr. 9'100.-*

 

 

*Exklusive Raumluftmessung. Diese wird mit ca. Fr. 400.-- separat berechnet.

Gebühren exkl. MWSt. und exkl. Kosten für Luftdichtigkeitsmessung.

Kategorie I und II sind Wohnbauten (EFH und MFH)
Kategorie III bis XI sind Nichtwohnbauten (Verwaltung, Schulen, Verkauf…)
Kategorie XII sind Hallenbäder und können nicht MINERGIE-P und MINERGIE-A zertifiziert werden
Bei Bauten mit Mischnutzung, z.B. Wohnen und Verwaltung, gelten für das gesamte Gebäude die Gebühren der Gebäudekategorien III bis XII (Nichtwohnbauten).
DEHF Fr. 800.- (MINERGIE), Fr. 1'750.- (MINERGIE-P)
Mehrfachanwendung ohne Prüfung Fr. 500.- (MINERGIE), Fr. 500.- (MINERGIE-P), Fr. 500.- (MINERGIE-ECO)

 

Die Gebühren (115 Kb) 04.01.2012

 

 

Einzelanwendung:
Ein Gebäude, das einmalig erstellt wird, bekommt das Zertifikat für Einzelanwendung.

Mehrfachanwendung:
Ein Gebäude, das mehrfach erstellt wird (z.B. als Typen- oder Systemhaus oder als Einzelgebäude mehrfach in einer Überbauung) bekommt das Zertifikat für Mehrfachanwendung. Die Definition eines Typen- oder Systemhauses und die Verwendung der Mehrfachanwendung werden in der Anwendungshilfe detailliert beschrieben.

 

Finanzielle Unterstützung

Einzelne Kantone unterstützen den Bau von MINERGIE-P-Bauten auch finanziell. Auskunft über Förderbeiträge erteilt die Energiefachstelle des Standortkantons. Banken, die für MINERGIE-Gebäude Hypotheken zu Vorzugszinsen anbieten, prüfen für MINERGIE-P-Bauten entsprechende Gesuche.

Die Zertifizierungsstellen

Für konkrete Informationen zu Ihrem MINERGIE-P-Objekt sowie bei allgemeinen und technischen Fragen zu MINERGIE-P können Sie sich an die MINERGIE-P-Zertifizierungsstelle Ihrer Region wenden.

Zertifizierungsstellen MINERGIE-P

Liste der Anbieter von Luftdichtigkeitsmessungen

Eine Liste von Anbietern von Luftdichtigkeitsmessungen finden Sie auf der Webseite des Thermografie Verband Schweiz.