17. Februar 2026
Maximal drei Prozent fallen im Graubünden durch
Walter Vogel ist als Leiter der Minergie-Zertifizierungsstelle beim Kanton Graubünden tätig. Im Interview erklärt er, wie eine definitive Minergie-Zertifizierung abläuft und wie sich die Antragsstellenden den Prozess einfacher gestalten könnten.
Wie detailliert schauen Sie sich bei einer definitiven Zertifizierung das Gebäude nochmals an – oder ist das eine reine Formsache?
Wir verlangen sämtliche Inbetriebnahme-Protokolle (Wärmeerzeugung, Lüftung, Photovoltaik). Die Protokolle werden kontrolliert und die Mindestanforderungen gemäss Anwendungshilfe müssen nachvollziehbar belegt sein. Zusätzlich sind die Haustechnikanlagen sowie Aussen- und Fortluftfassungen und Ansichten mit eingebautem sommerlichem Wärmeschutz fotografisch zu belegen.
Wie oft ist es pro Jahr der Fall, dass ein provisorisches Gebäude nicht definitiv zertifiziert wird?
Das betrifft im Kanton Graubünden ein bis zwei Gebäuden pro Jahr. Bei unserem Zertifikatsvolumen entspricht das zwei bis drei Prozent. Gerade letzte Woche mussten wir ein Gebäude, für welches Minergie-P beantragt wurde, stornieren, da die geforderten Werte der Luftdichtheitsmessung nicht erfüllt werden konnten.
In welchen Bereichen gibt es bei den Gebäuden öfters Fragen, bei denen Sie nachhaken müssen?
Häufig bei der Wärmeerzeugung, beispielsweise wenn die Vorlauftemperatur nicht dem Gesetz entspricht, respektive wenn Vorlauf und Speicher von den Planungswerten im WPesti abweichen. Oder auch wenn Bohrprotokolle der Erdsonden fehlen. Was auch hin und wieder fehlt, ist der Nachweis der Raumthermostate. Bei der Photovoltaik kommt es vor, dass die Anlagegrösse nicht dem Antrag entspricht. Meist ist sie grösser als geplant, beziehungsweise wurden leistungsfähigere Module verwendet. Bei der Lüftung kommt es vor, dass das Luftmengen-Messprotokoll fehlt oder einzelne Zimmer mit zu geringer Luftmenge gemessen werden.
Wie überprüfen Sie beispielsweise, ob eine Lüftung korrekt funktioniert?
Da überprüfe ich, ob die Zuluft- und Abluftmengen im Messprotokoll mit den Vorgaben übereinstimmen. Und ob die Inbetriebnahme des Monoblocks plausibel ist, respektive ob sie den Angaben bei der provisorischen Zertifizierung entspricht. Bei Einzel-Wohnungsanlagen wird geprüft, ob die Geräte gemäss Antrag eingebaut wurden. Im Rahmen von Stichprobenkontrolle erfolgt eine Befragung der Eigentümer- beziehungsweise Mieterschaft bezüglich Auffälligkeiten beim Wohlbefinden. Zudem erfolgt eine Prüfung der Auslässe auf Luftzug. Damit lässt sich auch überprüfen, ob bei «verdeckten oder nicht messbaren» Auslässen Luft eingeblasen oder abgesogen wird.
Wie lösen Sie das bei einer Dämmung? Da können Sie im Nachhinein nicht sagen, da fehlt was.
Hier wird bei Boden-, Wand- und Decken- oder Dachaufbauten anhand der Ausführungs- und Detailpläne geprüft, ob die Dämmung gemäss U-Wertberechnung ausgeführt wurde. Vor Ort wird beispielsweise kontrolliert, ob die Gesamtdicke der Aussenwand dem Antrag entspricht. Es werden auch die Ansichten auf Änderung der Fensteranordnung geprüft.
Wie könnten Planende sich selbst – und auch Ihnen – die Arbeit bei der definitiven Zertifizierung erleichtern?
Wenn sie das Projekt vor Einreichen des Antrages zur definitiven Zertifizierung auf energetische relevante Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag prüfen. Entsprechende Änderungen sollten vor der Einreichung dokumentiert und hochgeladen werden. Zudem sollten sämtliche für die Zertifizierung erforderlichen Dokumente vor der Antragseinreichung hochgeladen werden. Die oder der Antragstellende respektive die verantwortlichen Fachplanenden sollten die Inbetriebnahme-Protokolle auf Vollständigkeit der benötigen Angaben und auf Gesetzeskonformität prüfen.