17. Februar 2026
Reglementanpassungen bei Minergie
Minergie hat per 2026 wenige, aber gezielte Anpassungen am Reglement vorgenommen. Der Fokus lag klar auf den Treibhausgasemissionen (THGE) in der Erstellung. Doch auch beim Minergie-Areal gab es Anpassungen. Sabine von Stockar, Leiterin Bildung und Entwicklung, erklärt die wichtigsten Änderungen.
Sabine von Stockar, die grössten Anpassungen gab es dieses Jahr bei den Treibhausgasemissionen in der Erstellung. Weshalb?
Im August 2025 wurden die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025) publiziert. Da wir vielfach als Vorreiter oder Wegbereiter für die kantonalen Vorgaben dienen, hat die MuKEn die Methodik und Grenzwerte von Minergie übernommen. Um auch weiterhin in diesem Thema Vorreiter zu bleiben, haben wir dieses Jahr die Grenzwerte in den verschiedenen Gebäudekategorien so weit wie sinnvoll gesenkt.
Inwiefern?
Im Mittelwert haben wir die Grenzwerte je Gebäudekategorie um 7,3 Prozent verschärft. Unsere bisherigen THGE-Grenzwerte hatten vor allem das Ziel, dass sich die Planenden, für die das Thema neu war, damit auseinandersetzen. Anhand der über 1’500 Gebäude, die seit 2023 eingereicht wurden, können wir nun beurteilen, welche Verschärfungen in den jeweiligen Gebäudekategorien möglich sind, ohne dabei Bauweisen zu verunmöglichen. Im Vergleich zur MuKEn 2025 fordert Minergie weiterhin tiefere Grenzwerte und bleibt damit auch in diesem Bereich Vorreiter. Noch tiefere Werte werden beim Zusatz ECO gefordert.
Welche Änderungen gab es beim Minergie-Areal?
Auch beim Areal hat sich gezeigt, dass bei den Treibhausgasemissionen in der Erstellung ein strengerer Grenzwert gefordert werden kann: Eine Auswertung hat ergeben, dass alle zertifizierten Areale den aktuellen Grenzwert sehr deutlich unterschreiten. Da im Areal nur ein Grenzwert für das gesamte Areal erfüllt werden muss, besteht mehr Flexibilität für die Planenden. Neu basiert beim Minergie-Areal deshalb die Anforderung auf dem strengeren Grenzwert 2 des Zusatzes ECO. Zudem gibt es auch bei den Anforderungen an die Grünflächen eine Anpassung.
Welche?
Bisher wurde für alle Minergie-Areale ein Grünflächenanteil von 40 Prozent gefordert. Für reine Wohnareale ist dieser Anteil sehr einfach zu erreichen. Für Industrie-Arealen sind 40 Prozent hingegen anspruchsvoll. Neu wird daher für Wohnnutzungen ein Anteil von 50 Prozent gefordert. Für Verwaltungen, Schulen und Spitälern bleibt der Anteil bei 40 Prozent, während er für die übrigen Gebäudekategorien gar auf 30 Prozent gesenkt wird, da der Anteil in einem Industrieareal beispielweise bereits relativ hoch ist.
Einen Wechsel gibt es auch beim Regenwasser. Was ändert sich hier?
Ja, genau. Bisher wurden für die Regenwasserbewirtschaftung Massnahmen vorgeschrieben, nun gibt es eine quantitative Zielvorgabe. Neu gilt ein Zielwert von 15 Prozent für den sogenannten mittleren Jahresabflussbeiwert. Der Jahresabflussbeiwert besagt, welcher Anteil des durchschnittlich anfallenden Niederschlags maximal aus dem Areal abgeleitet werden darf. Der Wert kann mit einem von Minergie zur Verfügung gestellten Tool berechnet werden. Mit welchen Massnahmen der Jahresabflussbeiwert eingehalten wird, steht den Planenden frei.
Es sind eher wenige Anpassungen. Weshalb?
Minergie nimmt etwa alle fünf Jahre grössere Anpassungen und Verschärfungen vor. Dazwischen erfolgen im Normalfall Aktualisierungen oder kleinere Korrekturen. Dass dieses Jahr nur so wenige Anpassungen notwendig sind, zeigt, dass unsere Vorgaben – trotz Vorreiterrolle – gut umsetzbar sind.
Link zu allen Reglementanpassungen: Mit Minergie zertifizieren