Zertifizierung Minergie-Betrieb

Minergie-Betrieb ist ein Zertifikat für die Betriebsphase von Minergie-Gebäuden. Es zeichnet Gebäude von Eigentümerschaften aus, die durch eine gute Bewirtschaftung unnötigen Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen und überhöhte Betriebskosten vermeiden wollen.

  • Mehr zu den Anforderungen und Zielen findet sich unter Minergie-Betrieb und im Produktreglement Minergie-Betrieb (siehe Arbeitsdokumente).
  • Der Antrag ist via E-Mail an zertifizierung-betrieb@minergie.ch einzureichen. Unter «Zertifizierungsprozess» sind die einzelnen Schritte beschrieben.

Gebühren

Gebühren (Erstzertifizierung des Gebäudes nach Minergie-Betrieb)

Seien Sie bei den Ersten mit dabei: Bis Ende 2025 gibt es 20 Prozent Rabatt auf die Gebühren von Minergie-Betrieb.

Gebühren CHF  Wohnbauten
(Kat. I und II) < 1'000 mEBF
Wohnbauten
(Kat. I und II) > 1'000 mEBF
Büros und Schulen
(Kat. III und IV) < 2'000 m2 EBF
Büros und Schulen
(Kat. III und IV) > 2'000 mEBF
MIT Minergie-Modul Monitoring 900 1'200 1'400 1'800
OHNE Minergie-Modul Monitoring 1'300 1'700 1'900 2'300
Die Kosten für eine eventuell nötige Nachrüstung eines Monitorings, die Anbindung an die Minergie-Datenbank oder eine Betriebsoptimierung zur Erlangung der Anforderungen, sind in den aufgeführten Gebühren nicht inbegriffen.

Wird ein Zertifikat Minergie-Betrieb während der Antragstellung eines Zertifikats des Baustandards Minergie, Minergie-P oder Minergie-A bestellt und kann gemeinsam in Rechnung gestellt werden, so wird ein Rabatt von 20 Prozent gewährt.
Gebühren (Rezertifizierung – nach drei Jahre empfohlen)
Gebühren CHF  Wohnbauten (Kat. I und II) < 1'000 m2 EBF Wohnbauten (Kat. I und II) > 1'000 m2 EBF Büros und Schulen (Kat. III und IV) < 2'000 m2 EBF Büros und Schulen (Kat. III und IV) > 2'000 m2 EBF
MIT Minergie-Modul Monitoring 400 530 600 800
OHNE Minergie-Modul Monitoring 1'300 1'700 1'900 2'300

Arbeitsdokumente 

Weg zum Zertifikat 

Der Weg zum Zertifkat Minergie-Betrieb

Zur Erlangung des Zertifikats Minergie-Betrieb stehen – je nach vorhandener Messinfrastruktur im Gebäude – zwei Nachweisverfahren zur Verfügung. 

Die Qualitätssicherung für einen guten Betrieb ist bei beiden Nachweisverfahren gleichwertig.

Die Zertifizierung nach Minergie-Betrieb bei einem Gebäude mit Minergie-Modul Monitoring ist durch eine zertifizierte Monitoring-Anbietende oder einem zertifizierten Monitoring-Anbietenden dank der automatischen Energiedatenerfassung einfach in der Nachweisführung und kostengünstig in der Prüfung.

Die Betriebs-Zertifizierung eines Minergie-Gebäudes ohne Minergie-Modul Monitoring ist etwas aufwändiger in der Prüfung, da die Datenübertragung und -auswertung nicht standardisiert und automatisiert erfolgt.

Zertifizierungsprozess

Zertifizierungsprozess Minergie-Betrieb

Die Antragstellung für das Zertifikat Minergie-Betrieb geschieht in mehreren Schritten, die im Folgenden erklärt werden:

Schritte Nachweis MIT Modul Monitoring
  1. Durchsicht Anforderungen durch Antragstellenden: Die automatische Auswertung Monitoring+ auf der Label-Plattform oder auf der Monitoring-Anbietenden-App zeigen anhand eines einfaches Ampelsystems, ob die Anforderung der gemessenen Daten erfüllt sind.

    Falls noch kein Zugriff auf das Projekt auf der Label-Plattform besteht und die Auswertungen Monitoring+ auf der Monitoring-Anbietenden-App nicht übertragen werden, muss dieser bei der Zertifizierungsstelle beantragt werden. Dazu ist eine Bestätigung der Gebäude-Eigentümerschaft erforderlich, damit der Projektzugriff auf der Label-Plattform genehmigt wird.
  2. Nachweis erbringen: Das Antragsformular für die Zertifizierung nach Minergie-Betrieb und das Nachweisformular Minergie-Betrieb (Eingabeblatt «mit Modul») müssen ausgefüllt, und die zugehörigen und geforderten Dokumentationen gesammelt werden. Diese werden via E-Mail an zertifizierung-betrieb@minergie.ch eingereicht.
  3. Bei Nicht-Erfüllung der Anforderungen: Werden die Anforderungen nicht erfüllt, ist eine Betriebsoptimierung notwendig. Wird der Nachweis erbracht, dass eine energetische Betriebsoptimierung durchgeführt wurde, kann das provisorische Zertifikat erstellt werden.
  4. Erhalt definitives Zertifikat: Wenn die Messdaten im grünen Bereich liegen, wird das definitive Zertifikat ausgestellt. Dieses ist drei Jahre gültig – danach wird eine Rezertifizierung empfohlen.
Schritte Nachweis OHNE Modul Monitoring
  1. Durchsicht Anforderungen durch Antragstellenden: Aufgrund der vorhandenen Messungen und des Nachweisformulars können die Anforderungen händisch und mittels Angaben durch den Antragstellenden geprüft werden.
  2. Nachweis erbringen: Antragsformular Zertifizierung nach Minergie-Betrieb und Nachweisformular Minergie-Betrieb (Eingabeblatt «ohne Modul») ausfüllen. Zugehörige, geforderte Dokumentationen sammeln. Diese werden via E-Mail an zertifizierung-betrieb@minergie.ch eingereicht.

    Im Nachweisverfahren ohne Modul müssen mehr Unterlagen als Nachweis mitgeliefert werden.
  3. Bei nicht Erfüllung der Anforderungen: Werden die Anforderungen nicht erfüllt, ist eine Betriebsoptimierung notwendig. Wird der Nachweis erbracht, dass eine energetische Betriebsoptimierung durchgeführt wurde, kann das provisorische Zertifikat erstellt werden.
  4. Erhalt definitive Zertifikat: Wenn die Messdaten im grünen Bereich liegen und die erbrachten Nachweise als plausibel befunden werden, wird das definitive Zertifikat ausgestellt. Dieses ist drei Jahre gültig – danach wird eine Rezertifizierung empfohlen.

Zertifizierungsstelle 

Partner und Partnerin für Minergie-Betrieb

Häufige Fragen (FAQ)

FAQ Minergie-Betrieb
  • Wer darf Minergie-Betrieb beantragen?
    Alle Eigentümerschaften oder von ihnen beauftragte Antragstellende mit Gebäuden, die im Bau bereits nach Minergie, Minergie-P oder Minergie-A zertifiziert wurden.
  • Was passiert, wenn die Messwerte nicht den Vorgaben entsprechen?
    Falls die Messwerte nicht den Vorgaben entsprechen, so ist durch die Eigentümerschaft eine Betriebsoptimierung einzuleiten. Nur wenn das Gebäude optimal betrieben wird, wird das Zertifikat Minergie-Betrieb ausgestellt.
  • Kann Minergie-Betrieb auch bei Bestandsgebäuden beantragt werden, die älter sind und kein Monitoring-Modul haben?
    Ja. In diesem Fall ist der nachträgliche Einbau einer geeigneten Mess- und Auswertungslösung nötig. Die genauen Anforderungen an das Nachweisverfahren ohne Modul sind im Produktreglement Minergie-Betrieb beschrieben.
  • Wie lange ist das Zertifikat gültig?
    Das Zertifikat Minergie-Betrieb ist drei Jahre gültig. Es wird empfohlen, die Zertifizierung danach mittels Rezertifizierung um weitere drei Jahre zu verlängern.